Um eine exakte Achvermessung und Einstellung durchführen zu können, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Ansonsten kann jede Achsvermessung zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Auch die Automobilhersteller stellen hierzu besondere Anforderung, gerade wenn es um die Reproduzierbarkeit der Messungen geht.
Für eine Achsmesshebebühne verwendet man entweder eine Scherenhebebühne oder eine 4-Säulen-Hebebühne. In erster Linie gilt es, die Toleranzen in Bezug auf Höhenabweichung beim Messen (nicht angehobener Zustand) und einstellen (angehobener Zustand) einzuhalten. Dabei dürfen die Abweichungen von links nach rechts, je nach Kfz-Herstellervorgaben, max. 0,5-1 mm und von vorne nach hinten max. 1-2 mm betragen. Auch für die Abweichung der Diagonalen gibt es entsprechende Vorgaben. Ansonsten können die Messwerte während der Achsvermessung falsch sein. Weiterhin gilt eine Reproduzierbarkeit der Messwerte mit minimalen Toleranzen zu ermöglichen. Da eine Scherenhebebühne im angehobenen Zustand eher zum Kippen und Verwinden als eine feststehende 4-Säulen-Hebebühne neigt und die engen Toleranzen dadurch oft nicht eingehalten werden können, sind von einigen Kraftfahrzeugherstellern keine Scherenhebebühnen freigegeben.
Sie müssen feststellbar sein, damit das Fahrzeug beim Auf- und Abfahren nicht wegrutschen kann. Während der Messung muss das Fahrzeug möglichst mittig darauf stehen, damit sich das Fahrwerk des Fahrzeugs während der Einschlagroutine und Einstellung nicht verspannen kann. Da Fahrzeuge unterschiedliche Radstände und Spurweiten besitzen, sollten die Untersätze umgesetzt und an das Fahrzeug angepasst werden können. Bei den heute verkauften 3D-Achsmessystemen sind die Drehteller oft schon im Preis enthalten. Die Schiebeplatten werden oft gegen Aufpreis vom Hebebühnenhersteller angeboten.
Heutzutage sollte man sich bei der Anschaffung im gewerblichen Bereich für ein 3D-Achsmessystem entscheiden. Hier gibt es grob unterteilt 3D-Systeme mit:
Dabei ist zu beachten, dass das Kreuz oder Teleskopsäule teilweise bis zu 3,0 m von der Hebebühne bzw. Mitte des Drehtellers entfernt aufgebaut werden muss. Bei den mobilen Messwertaufnehmern sind die Kameras seitlich an der Hebebühne angebracht und können dort schnell wieder entfernt werden. Es ist sogar möglich, diese an weitere Achsvermessungsplätze variabel einzusetzen. Vermessungen an verschiedenen Hebebühnen mit nur einem Achsmessgerät ist daher möglich. Nach vorne ist zudem kein Platz nötig. Nachteil ist, dass der Messwertaufnehmer mit Akkus versehen sind, diese nur eine begrenzte Kapazität haben und nachgeladen werden müssen.
Das Achsmessgerät muss, unabhängig vom Achsmessystem, laut Kraftfahrzeughersteller auch gewisse Anforderungen erfüllen. Die Anforderungen sind in sogenannten Spezifikationen hinterlegt. Diese beziehen sich hauptsächlich auf die Mess- und Wiederholgenauigkeit.
Die Werte der Einzelspur dürfen dabei in Abhängigkeit vom Kfz-Hersteller beispielsweise eine Abweichung von +/- 1´ haben. Bei der Wiederholgenauigkeit liegt die max. Abweichung bei +/- 4´.